von Gert Seler » Do, 29.12.2011 09:40
Hallo Steffen,
dem Arbeitnehmer stehen, in der Regel, bei einer durchgängigen Tätigkeit von mehr als 6 Stunden eine Pausenzeit von 30 Minuten zu.
Da diese Regelung generell durch Betriebsinterne oder -externe Vereinbarungen Anwendung findet, ist die Pause grundsätzlich in
Abzug zu bringen, denn für die Einhaltung der Vereinbarungen ist der Arbeitnehmer selbst verantwortlich.
Ergo kann der Chef die Mittagspause automatisch von der Arbeitszeit abziehen.
"Kein Mittag" gibt es nicht.
mfg
Gert
Hallo Steffen,
dem Arbeitnehmer stehen, in der Regel, bei einer durchgängigen Tätigkeit von mehr als 6 Stunden eine Pausenzeit von 30 Minuten zu.
Da diese Regelung generell durch Betriebsinterne oder -externe Vereinbarungen Anwendung findet, ist die Pause grundsätzlich in
Abzug zu bringen, denn für die Einhaltung der Vereinbarungen ist der Arbeitnehmer selbst verantwortlich.
Ergo kann der Chef die Mittagspause automatisch von der Arbeitszeit abziehen.
[b]"Kein Mittag" gibt es nicht.[/b]
mfg
Gert