von lorbass » Do, 10.04.2014 19:59
Eine Aussage wird ja nicht allein dadurch richtig, dass ein Finanzbeamter sie bestätigt. Auch Finanzbeamte sind nur Menschen und können irren. Es ist ja nun auch wirklich nicht das erste mal, dass sich ein Finanzbeamter irrt. Die Finanzgerichte stöhnen ja nicht aus Jux und Dollerei wegen Überlastung.
Fakt ist, die zitierte Antwort entspricht nicht der derzeitigen Gesetzeslage. Du kannst es selbst nachlesen:
Einkommensteuergesetz (zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 18.12.2013 I 4318), § 9 Werbungskosten, Nummer 7, Ziffer (4a):
1Mehraufwendungen des Arbeitnehmers für die Verpflegung sind nur nach Maßgabe der folgenden Sätze als Werbungskosten abziehbar. 2Wird der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig (auswärtige berufliche Tätigkeit), ist zur Abgeltung der ihm tatsächlich entstandenen, beruflich veranlassten Mehraufwendungen eine Verpflegungspauschale anzusetzen. 3Diese beträgt
- 24 Euro für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer 24 Stunden von seiner Wohnung abwesend ist,
- jeweils 12 Euro für den An- und Abreisetag, wenn der Arbeitnehmer an diesem, einem anschließenden oder vorhergehenden Tag außerhalb seiner Wohnung übernachtet,
- 12 Euro für den Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer ohne Übernachtung außerhalb seiner Wohnung mehr als 8 Stunden von seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist; beginnt die auswärtige berufliche Tätigkeit an einem Kalendertag und endet am nachfolgenden Kalendertag ohne Übernachtung, werden 12 Euro für den Kalendertag gewährt, an dem der Arbeitnehmer den überwiegenden Teil der insgesamt mehr als 8 Stunden von seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist.
…
Selbstverständlich darfst du deine Steuererklärung ausfüllen, wie immer du willst. Wundere dich nur nicht, wenn dir ein korrekt arbeitender Finanzbeamter für jede Reise von genau 8 Stunden 12 EUR streicht.
Auf jedenfalls solltest du es unterlassen, anderen Leuten wissentlich falsche Tipps zu geben.
Gruß
lorbass
Eine Aussage wird ja nicht allein dadurch richtig, dass ein Finanzbeamter sie bestätigt. Auch Finanzbeamte sind nur Menschen und können irren. Es ist ja nun auch wirklich nicht das erste mal, dass sich ein Finanzbeamter irrt. Die Finanzgerichte stöhnen ja nicht aus Jux und Dollerei wegen Überlastung.
Fakt ist, die zitierte Antwort entspricht nicht der derzeitigen Gesetzeslage. Du kannst es selbst nachlesen:
[url=http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/estg/gesamt.pdf]Einkommensteuergesetz (zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 18.12.2013 I 4318)[/url], § 9 Werbungskosten, Nummer 7, Ziffer (4a):
[quote]1Mehraufwendungen des Arbeitnehmers für die Verpflegung sind nur nach Maßgabe der folgenden Sätze als Werbungskosten abziehbar. 2Wird der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig (auswärtige berufliche Tätigkeit), ist zur Abgeltung der ihm tatsächlich entstandenen, beruflich veranlassten Mehraufwendungen eine Verpflegungspauschale anzusetzen. 3Diese beträgt
[list=1][*] 24 Euro für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer 24 Stunden von seiner Wohnung abwesend ist,
[*] jeweils 12 Euro für den An- und Abreisetag, wenn der Arbeitnehmer an diesem, einem anschließenden oder vorhergehenden Tag außerhalb seiner Wohnung übernachtet,
[*] [b]12 Euro für den Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer ohne Übernachtung außerhalb seiner Wohnung [color=#FF0000]mehr als 8 Stunden[/color] von seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist[/b]; beginnt die auswärtige berufliche Tätigkeit an einem Kalendertag und endet am nachfolgenden Kalendertag ohne Übernachtung, werden 12 Euro für den Kalendertag gewährt, an dem der Arbeitnehmer den überwiegenden Teil der insgesamt mehr als 8 Stunden von seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist.[/list]…[/quote]
Selbstverständlich darfst du deine Steuererklärung ausfüllen, wie immer du willst. Wundere dich nur nicht, wenn dir ein korrekt arbeitender Finanzbeamter für jede Reise von genau 8 Stunden 12 EUR streicht.
Auf jedenfalls solltest du es unterlassen, anderen Leuten wissentlich falsche Tipps zu geben.
Gruß
lorbass