von Bachus » Sa, 30.07.2011 14:21
OffTopic:
§14 UStG schreibt eine fortlaufende Nummerierung vor.
Diese muss jedoch
ausschließlich der Eindeutigkeit Genüge tun!
OFD Koblenz hat geschrieben:Angabe einer fortlaufenden Nummer in der Rechnung
Die in § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 UStG enthaltene Pflichtangabe einer fortlaufenden Nummer in der Rechnung macht keine zahlenmäßige Abfolge der ausgestellten Rechnungsnummern zwingend, da es lediglich um die Einmaligkeit der erteilten Rechnungsnummer geht. Die Anforderungen an die Rechnung sind vor dem Hintergrund zu interpretieren, dass es um die Verhinderung eines ungerechtfertigten Vorsteuerabzugs geht. Diesbezüglich reicht die Einmaligkeit der Nummerierung aus (Abschn. 185 Abs. 10 UStR).
Quelle
Du kannst also auch eine Kombination aus Datum und täglich neu startender fortlaufender Nummer nutzen (01012011-1, 01012011-2, 01012011-3, 02012001-1, 02012001-2, ...), falls du nicht möchtest, dass ein Kunde sieht wieviel Rechnungen du dieses Jahr bereits gestellt hast.
Auch eine Kombination mit Buchstaben ist möglich. So ist auch eine pro Kunde fortlaufende Nummerierung (Mayer_Rg_01, Mayer_Rg_02, ... , Müller_Rg_01, ...) zulässig, solange die eindeutige Zugehörigkeit der Nummer zu einer bestimmten Rechnung gewährleistet ist.
Ob der Aufwand den Nutzen nicht überwiegt, steht auf einem anderen Blatt.
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§14 UStG schreibt eine fortlaufende Nummerierung vor.
Diese muss jedoch [b]ausschließlich der Eindeutigkeit[/b] Genüge tun!
[quote="OFD Koblenz"][u]Angabe einer fortlaufenden Nummer in der Rechnung[/u]
Die in § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 UStG enthaltene Pflichtangabe einer fortlaufenden Nummer in der Rechnung macht keine zahlenmäßige Abfolge der ausgestellten Rechnungsnummern zwingend, da es lediglich um die Einmaligkeit der erteilten Rechnungsnummer geht. Die Anforderungen an die Rechnung sind vor dem Hintergrund zu interpretieren, dass es um die Verhinderung eines ungerechtfertigten Vorsteuerabzugs geht. Diesbezüglich reicht die Einmaligkeit der Nummerierung aus (Abschn. 185 Abs. 10 UStR). [/quote] [url=http://www.fin-rlp.de/no_cache/home/steuerfachliche-themen/detail/artikel/381/27/index.html][size=85]Quelle[/size][/url]
Du kannst also auch eine Kombination aus Datum und täglich neu startender fortlaufender Nummer nutzen (01012011-1, 01012011-2, 01012011-3, 02012001-1, 02012001-2, ...), falls du nicht möchtest, dass ein Kunde sieht wieviel Rechnungen du dieses Jahr bereits gestellt hast.
Auch eine Kombination mit Buchstaben ist möglich. So ist auch eine pro Kunde fortlaufende Nummerierung (Mayer_Rg_01, Mayer_Rg_02, ... , Müller_Rg_01, ...) zulässig, solange die eindeutige Zugehörigkeit der Nummer zu einer bestimmten Rechnung gewährleistet ist.
Ob der Aufwand den Nutzen nicht überwiegt, steht auf einem anderen Blatt.