neue Formel für Reisekosten 2014
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Re: neue Formel für Reisekosten 2014
Hi Angie,
ohne eine (abgespeckte und anonymisierte) Datei wird das wohl nichts.
ohne eine (abgespeckte und anonymisierte) Datei wird das wohl nichts.
Gruß
Günter

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Günter

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Re: neue Formel für Reisekosten 2014
Moin,
bei Formelerstellung beachten:
Gruß
paljass
bei Formelerstellung beachten:
gilt nicht mehr, es heißt "bei mehr als 8 Std"die Pauschale von 6 EUR ab 8 Stunden Abwesenheit ändert sich in 12 EUR
Gruß
paljass
EDV ist wie U-Boot fahren - machst du ein Fenster auf, fangen die Probleme an.
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Re: neue Formel für Reisekosten 2014
Hallo Angie,
hier eine Beispiel-Tabelle, mußt Sie nur entsprechend anpassen.
mfg
Gert
hier eine Beispiel-Tabelle, mußt Sie nur entsprechend anpassen.
mfg
Gert
- Dateianhänge
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- Spesensätze_ab_Januar_2014.ods
- aktuelle SpesenBerechnung ab 01.01.2014
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Re: neue Formel für Reisekosten 2014
Hey Gert,
meist du, ich hatte Langeweile als ich mein Posting verfasst habe?
Gruß
paljass
meist du, ich hatte Langeweile als ich mein Posting verfasst habe?
Gruß
paljass
EDV ist wie U-Boot fahren - machst du ein Fenster auf, fangen die Probleme an.
Re: neue Formel für Reisekosten 2014
Darum jetzt noch die Formel für die Zelle L13 zur Verarbeitung der Arbeitszeit in der Zelle G13 unter Berücksichtigung von paljass' Hinweis:Angie hat geschrieben:Ich selbst kann leider nur sehr einfache Formeln und bin hier etwas überfordert.
Code: Alles auswählen
=WENN( G13 <= 8; 0; WENN( G13 < 24; 12; 24 ) )
Hinweis:
Angemeldete Benutzer können Dateien unmittelbar beim Schreiben eines Beitrags hier im Forum hochladen. Die entsprechende Eingabemöglichkeit findest du unterhalb des Texteingabefensters. Gäste, die sich nicht registrieren möchten, müssen einen Filehoster oder Cloud-Dienstleister wie etwa Dropbox bemühen und die dort generierten Links in ihren Beitrag kopieren. Vgl. Allgemeine Hinweise zur Forumsbenutzung.
Gruß
lorbass
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Re: neue Formel für Reisekosten 2014
Hallo Zusammen,
@ paljass :
Ich kann und möchte nicht über Deine Zeit bestimmen. Entschuldigung!
@ lorbass :
kleine Korrektur :
mfg
Gert
@ paljass :
Ich kann und möchte nicht über Deine Zeit bestimmen. Entschuldigung!
@ lorbass :
Code: Alles auswählen
=WENN( G13 <=8; 0; WENN( G13 < 24; 12; 24 ) )
Code: Alles auswählen
=WENN(G13<8;0;WENN(G13<24;12;24))
mfg
Gert
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Re: neue Formel für Reisekosten 2014
NEIN!Gert Seler hat geschrieben:kleine Korrektur
Was meinst du wohl, warum paljass sich veralbert vorkommt und ich mich ausdrücklich auf seinen Hinweis beziehe?
Gruß
lorbass
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Re: neue Formel für Reisekosten 2014
Hallo Lorbass,
Wer verzichtet gerne auf Geld welches ihm zusteht ?
Ich nicht, deshalb noch einmal eine Beispiel_Datei :
mfg
Gert
Wer verzichtet gerne auf Geld welches ihm zusteht ?
Ich nicht, deshalb noch einmal eine Beispiel_Datei :
mfg
Gert
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- Kein Geld verschenken !
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Re: neue Formel für Reisekosten 2014
Tja, der Gert scheint in diesem Punkt beratungsresistent zu sein. Da nutzt auch kein Schreien, nach dem Motto, wer am lautesten schreit, hat am meisten Recht.
paljass
paljass
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Re: neue Formel für Reisekosten 2014
… die überzeugend zeigt, dass du es immer noch nicht verstanden hast! Genau 8 Stunden sind eben NICHT mehr als 8 Stunden!Gert Seler hat geschrieben:noch einmal eine Beispiel_Datei

Du hast keine Option, bei nur 8 Stunden Abwesenheit auf Geld zu verzichten, da dir keines zusteht!
Gruß
lorbass
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Re: neue Formel für Reisekosten 2014
Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ?
@ Lorbass
Es macht einen schon stutzig, wenn man "jahrzehnte" lang anders einträgt, wie es der Gesetzestext vorschreibt
und die Firma sowie das Finanzamt dies so akzeptieren. Da ist Deine Antwort korrekt. "Wer lesen kann ist klar im Vorteil."
Deshalb heute morgen mein Anruf beim "Steuerberater" mit der Frage : "Muss ich meine bisherige Praxis s.o. ändern, das
die Berechnung der "Spesenzeit" immer, mindestens, "AchtStundenUndEineMinute" beinhaltet ?"
Die Antwort : "Behalten Sie Ihre bisherige "Berechnungsgrundlage" bei, so sind auch "8:00 Stunden" 12,00€ Wert."
Ebenso habe ich beim "googeln" sehr viele "Web-Seiten" besucht, die von einer "Spesensatzzeit" ab 8Stunden schrieben.
Also "Steuerbüro" anrufen und fragen was muß ich als "Abwesenheitszeit" eintragen ?
Wer verzichtet gerne auf Geld welches ihm zusteht ?
mfg
Gert
@ Lorbass
Es macht einen schon stutzig, wenn man "jahrzehnte" lang anders einträgt, wie es der Gesetzestext vorschreibt
und die Firma sowie das Finanzamt dies so akzeptieren. Da ist Deine Antwort korrekt. "Wer lesen kann ist klar im Vorteil."
Deshalb heute morgen mein Anruf beim "Steuerberater" mit der Frage : "Muss ich meine bisherige Praxis s.o. ändern, das
die Berechnung der "Spesenzeit" immer, mindestens, "AchtStundenUndEineMinute" beinhaltet ?"
Die Antwort : "Behalten Sie Ihre bisherige "Berechnungsgrundlage" bei, so sind auch "8:00 Stunden" 12,00€ Wert."
Ebenso habe ich beim "googeln" sehr viele "Web-Seiten" besucht, die von einer "Spesensatzzeit" ab 8Stunden schrieben.
Also "Steuerbüro" anrufen und fragen was muß ich als "Abwesenheitszeit" eintragen ?
Wer verzichtet gerne auf Geld welches ihm zusteht ?
mfg
Gert
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Re: neue Formel für Reisekosten 2014
Hallo Gert,
und 2. hat sich der Gesetestext geändert. Nicht umsonst gibt es ja ein Reisekostenrecht ab 2014.
Also: Bisher war deine Praxis richtig - bei 8 Std oder mehr gab es Tagegeld.
Ab 2014 steht aber ausdrücklich in Gesetzestext "Mehr als 8 Stunden" - und da kann auch dein Steuerberater nichts dran ändern. Überleg mal, ob du nicht einen "richtigen" Steuerberater fragen solltest.
Gruß
paljass
Die Begriffe Steuerhinterziehung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung sind dir wohl bekannt? Sonst google mal danach.Die Antwort : "Behalten Sie Ihre bisherige "Berechnungsgrundlage" bei, so sind auch "8:00 Stunden" 12,00€ Wert."
... das kann ich nachvollziehenEs macht einen schon stutzig, wenn man "jahrzehnte" lang anders einträgt
1. heißt es "als" nicht "wie"wie es der Gesetzestext vorschreibt

Also: Bisher war deine Praxis richtig - bei 8 Std oder mehr gab es Tagegeld.
Ab 2014 steht aber ausdrücklich in Gesetzestext "Mehr als 8 Stunden" - und da kann auch dein Steuerberater nichts dran ändern. Überleg mal, ob du nicht einen "richtigen" Steuerberater fragen solltest.
Nach wie vor gilt, es steht dir bei 8 Std Abwesenheit nichts zu und verzichtest müsstest du ggf auf einiges mehr - wenn dir nämlich das Finanzamt auf die Schliche kommt, werden noch Zinsen und Strafen (s.o.) fällig.Wer verzichtet gerne auf Geld welches ihm zusteht ?
Gruß
paljass
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Re: neue Formel für Reisekosten 2014
Tja paljass,
wie Deine "Fußzeile" es schon ausdrückt : "EDV ist wie U-Boot fahren, kaum macht man das Fenster auf, schon fangen die Probleme an."
Und hier zum selberlesen der "Kontakt" mit dem "Finanzamt".
e-mail GS:
Für mich ist dieses "Thema" abgeschlossen.
Mit freundlichen Grüssen
Gert
wie Deine "Fußzeile" es schon ausdrückt : "EDV ist wie U-Boot fahren, kaum macht man das Fenster auf, schon fangen die Probleme an."
Und hier zum selberlesen der "Kontakt" mit dem "Finanzamt".
e-mail GS:
und dazu die Antwort :Von: Gert Seler [mailto:]
Gesendet: Mittwoch, 9. April 2014 13:26
An: Poststelle, FA
Betreff: Abrechnung von "Arbeitszeiten" im Sinne der Spesenabwicklung.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab 01.01.2014 werden geänderte Spesensätze anerkannt. Die neuen
Spesensätze ab 8:00Std Abwesenheit =12,00€ Spesen.
Bisher habe ich immer, soweit nötig, z.B.: 8:00Std eingetragen und den entprechenden
„Tages-Spesensatz“, ab 2014 gleich 12,00€ eingesetzt.
Frage: „Kann ich das ab Januar2014 weiterhin tun oder gilt der „Betrag“ erst ab einer
„Abwesenheit“ von 8:01Std., also „AchtStundenUndEineMinute“ ?
Für eine verbindliche Antwort danke ich Ihnen im voraus.
Es sollte beachtet werden, das die Antwort "von mindestens 8 Stunden" spricht, würde also meiner "Formel" entsprechen.Guten Tag Herr Seler,
wie Sie in Ihrer Email richtig erläutern gelten seit dem 01.01.2014 erhöhte Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand. Die angesprochenen 12 € werden ab einer Abwesenheit von mindestens 8 Stunden gewährt.
Diese Regelung -Abwesenheit von mind. 8 Stunden- galt jedoch auch schon in den Vorjahren, lediglich die Pauschale hat sich von 6 € auf 12 € verdoppelt. Wenn Ihre Aufzeichnungen in den letzten Jahren nicht beanstandet wurden sind, sollten Sie diese weiterhin so fortführen können.
Mit freundlichen Grüßen
Info-Hotline
der Finanzämter in Rheinland-Pfalz
Tel. 0261 / 20 179 279
Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr
E-Mail: Info-Hotline@fin-rlp.de
Für mich ist dieses "Thema" abgeschlossen.
Mit freundlichen Grüssen
Gert
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Win7_64 / LO_4.4.5.2
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Re: neue Formel für Reisekosten 2014
Eine Aussage wird ja nicht allein dadurch richtig, dass ein Finanzbeamter sie bestätigt. Auch Finanzbeamte sind nur Menschen und können irren. Es ist ja nun auch wirklich nicht das erste mal, dass sich ein Finanzbeamter irrt. Die Finanzgerichte stöhnen ja nicht aus Jux und Dollerei wegen Überlastung.
Fakt ist, die zitierte Antwort entspricht nicht der derzeitigen Gesetzeslage. Du kannst es selbst nachlesen:
Einkommensteuergesetz (zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 18.12.2013 I 4318), § 9 Werbungskosten, Nummer 7, Ziffer (4a):
Auf jedenfalls solltest du es unterlassen, anderen Leuten wissentlich falsche Tipps zu geben.
Gruß
lorbass
Fakt ist, die zitierte Antwort entspricht nicht der derzeitigen Gesetzeslage. Du kannst es selbst nachlesen:
Einkommensteuergesetz (zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 18.12.2013 I 4318), § 9 Werbungskosten, Nummer 7, Ziffer (4a):
Selbstverständlich darfst du deine Steuererklärung ausfüllen, wie immer du willst. Wundere dich nur nicht, wenn dir ein korrekt arbeitender Finanzbeamter für jede Reise von genau 8 Stunden 12 EUR streicht.1Mehraufwendungen des Arbeitnehmers für die Verpflegung sind nur nach Maßgabe der folgenden Sätze als Werbungskosten abziehbar. 2Wird der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig (auswärtige berufliche Tätigkeit), ist zur Abgeltung der ihm tatsächlich entstandenen, beruflich veranlassten Mehraufwendungen eine Verpflegungspauschale anzusetzen. 3Diese beträgt…
- 24 Euro für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer 24 Stunden von seiner Wohnung abwesend ist,
- jeweils 12 Euro für den An- und Abreisetag, wenn der Arbeitnehmer an diesem, einem anschließenden oder vorhergehenden Tag außerhalb seiner Wohnung übernachtet,
- 12 Euro für den Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer ohne Übernachtung außerhalb seiner Wohnung mehr als 8 Stunden von seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist; beginnt die auswärtige berufliche Tätigkeit an einem Kalendertag und endet am nachfolgenden Kalendertag ohne Übernachtung, werden 12 Euro für den Kalendertag gewährt, an dem der Arbeitnehmer den überwiegenden Teil der insgesamt mehr als 8 Stunden von seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist.
Auf jedenfalls solltest du es unterlassen, anderen Leuten wissentlich falsche Tipps zu geben.
Gruß
lorbass
Re: neue Formel für Reisekosten 2014
Zwei Möglichkeiten, die mir spontan einfallen:Angie hat geschrieben:Lieber wäre mir, das Feld würde wie früher einfach leer bleiben, kann man das anpassen?
- entweder
- ersetze die »0« durch »""« oder
Code: Alles auswählen
=WENN( G13 <= 8; ""; WENN( G13 < 24; 12; "" ) )
- formatiere die entsprechenden Zellen mit dem Formatcode »0;;;«
Sicher kann dir jemand helfen. Möglicherweise wäre deine „Tabelle vorher“ auch ein Anhaltspunkt, nur leider hast du sie uns noch nicht zur Verfügung gestellt. Bitte hole das nach.Angie hat geschrieben:Nun bin ich aber auch mal mehrere Tage unterwegs, also z. B. 50,00 Stunden.
Das ist jetzt auch nicht berücksichtigt. Der Vergleich mit meiner "alten" Formel überfordert mich aber schon wieder,
ist aber vielleicht für jemand, der so etwas im Schlaf schreibt ein Anhaltspunkt, wie das bei meiner Tabelle vorher war.
Kann mir da noch mal jemand helfen?
Angemeldete Benutzer können Dateien unmittelbar hier im Forum beim Schreiben eines Beitrags hochladen. Die entsprechende Eingabemöglichkeit findest du auf dem Registerblatt Dateianhang hochladen unterhalb des Texteingabefensters. Gäste, die sich nicht registrieren möchten, müssen einen Filehoster oder Cloud-Dienstleister wie etwa Dropbox bemühen und die dort generierten Links in ihren Beitrag kopieren. Vgl. Allgemeine Hinweise zur Forumsbenutzung.
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