nachdem mir gestern schon so schön geholfen wurde, habe ich noch ein ein "großes" Problem.
Und zwar möchte ich Anhand der Lohnsteuertabelle (Im Anhang) meinen Nettolohn ausrechnen. Ich weiß nicht wie man die miteinander verknüpft, sodass er den Nettolohn anhand der Tabelle "Arbeitszeit EJF" in Q5 ausrechnet.
Mein zweites Problem ist, dass ich eigentlich gerne möchte, dass er die Steuerfreiheit bei SFN ( Sonntag- Feiertag- und Nachtzuschlägen) in Q5 mitberechnet.
Auszug aus (§ 3b EStG)
"Grundsätzlich ist der Nachtzuschlag steuerfrei – wenn er
25 Prozent bzw.
40 Prozent für Nachtarbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr
bei einem Grundlohn von maximal 50 Euro nicht übersteigt. Bei einem Stundenlohn von über 50 Euro brutto muss der Mitarbeitende dann lediglich jenen Teil des Lohnes versteuern, der über dieser Grenze liegt.
Für Sozialversicherungsbeiträge gilt eines Maximalgrenze von 25 Euro Grundlohn. Nimmt eine Mitarbeitende Nachtarbeit vor 0 Uhr des auf den Sonntag oder Feiertag folgenden Tages auf, gilt die Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr steuerlich als Sonntags-bzw. Feiertagsarbeit." Allerdings ist die Beitragsfreiheit mit 6,25 Euro limitiert und bei 40% auf 10Euro
Ich habe echt keine Ahnung, wie ich das umsetzen oder realisieren kann oder ob das überhaupt möglich ist.
Vielleicht kann mir jemand dabei helfen

Liebe Grüße Franzi