Re: neue Formel für Reisekosten 2014
Verfasst: Di, 18.03.2014 17:03
Hi Angie,
ohne eine (abgespeckte und anonymisierte) Datei wird das wohl nichts.
ohne eine (abgespeckte und anonymisierte) Datei wird das wohl nichts.
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gilt nicht mehr, es heißt "bei mehr als 8 Std"die Pauschale von 6 EUR ab 8 Stunden Abwesenheit ändert sich in 12 EUR
Darum jetzt noch die Formel für die Zelle L13 zur Verarbeitung der Arbeitszeit in der Zelle G13 unter Berücksichtigung von paljass' Hinweis:Angie hat geschrieben:Ich selbst kann leider nur sehr einfache Formeln und bin hier etwas überfordert.
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=WENN( G13 <= 8; 0; WENN( G13 < 24; 12; 24 ) )
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=WENN( G13 <=8; 0; WENN( G13 < 24; 12; 24 ) )
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=WENN(G13<8;0;WENN(G13<24;12;24))
NEIN!Gert Seler hat geschrieben:kleine Korrektur
… die überzeugend zeigt, dass du es immer noch nicht verstanden hast! Genau 8 Stunden sind eben NICHT mehr als 8 Stunden!Gert Seler hat geschrieben:noch einmal eine Beispiel_Datei
Die Begriffe Steuerhinterziehung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung sind dir wohl bekannt? Sonst google mal danach.Die Antwort : "Behalten Sie Ihre bisherige "Berechnungsgrundlage" bei, so sind auch "8:00 Stunden" 12,00€ Wert."
... das kann ich nachvollziehenEs macht einen schon stutzig, wenn man "jahrzehnte" lang anders einträgt
1. heißt es "als" nicht "wie"wie es der Gesetzestext vorschreibt
Nach wie vor gilt, es steht dir bei 8 Std Abwesenheit nichts zu und verzichtest müsstest du ggf auf einiges mehr - wenn dir nämlich das Finanzamt auf die Schliche kommt, werden noch Zinsen und Strafen (s.o.) fällig.Wer verzichtet gerne auf Geld welches ihm zusteht ?
und dazu die Antwort :Von: Gert Seler [mailto:]
Gesendet: Mittwoch, 9. April 2014 13:26
An: Poststelle, FA
Betreff: Abrechnung von "Arbeitszeiten" im Sinne der Spesenabwicklung.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab 01.01.2014 werden geänderte Spesensätze anerkannt. Die neuen
Spesensätze ab 8:00Std Abwesenheit =12,00€ Spesen.
Bisher habe ich immer, soweit nötig, z.B.: 8:00Std eingetragen und den entprechenden
„Tages-Spesensatz“, ab 2014 gleich 12,00€ eingesetzt.
Frage: „Kann ich das ab Januar2014 weiterhin tun oder gilt der „Betrag“ erst ab einer
„Abwesenheit“ von 8:01Std., also „AchtStundenUndEineMinute“ ?
Für eine verbindliche Antwort danke ich Ihnen im voraus.
Es sollte beachtet werden, das die Antwort "von mindestens 8 Stunden" spricht, würde also meiner "Formel" entsprechen.Guten Tag Herr Seler,
wie Sie in Ihrer Email richtig erläutern gelten seit dem 01.01.2014 erhöhte Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand. Die angesprochenen 12 € werden ab einer Abwesenheit von mindestens 8 Stunden gewährt.
Diese Regelung -Abwesenheit von mind. 8 Stunden- galt jedoch auch schon in den Vorjahren, lediglich die Pauschale hat sich von 6 € auf 12 € verdoppelt. Wenn Ihre Aufzeichnungen in den letzten Jahren nicht beanstandet wurden sind, sollten Sie diese weiterhin so fortführen können.
Mit freundlichen Grüßen
Info-Hotline
der Finanzämter in Rheinland-Pfalz
Tel. 0261 / 20 179 279
Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr
E-Mail: Info-Hotline@fin-rlp.de
Selbstverständlich darfst du deine Steuererklärung ausfüllen, wie immer du willst. Wundere dich nur nicht, wenn dir ein korrekt arbeitender Finanzbeamter für jede Reise von genau 8 Stunden 12 EUR streicht.1Mehraufwendungen des Arbeitnehmers für die Verpflegung sind nur nach Maßgabe der folgenden Sätze als Werbungskosten abziehbar. 2Wird der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig (auswärtige berufliche Tätigkeit), ist zur Abgeltung der ihm tatsächlich entstandenen, beruflich veranlassten Mehraufwendungen eine Verpflegungspauschale anzusetzen. 3Diese beträgt…
- 24 Euro für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer 24 Stunden von seiner Wohnung abwesend ist,
- jeweils 12 Euro für den An- und Abreisetag, wenn der Arbeitnehmer an diesem, einem anschließenden oder vorhergehenden Tag außerhalb seiner Wohnung übernachtet,
- 12 Euro für den Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer ohne Übernachtung außerhalb seiner Wohnung mehr als 8 Stunden von seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist; beginnt die auswärtige berufliche Tätigkeit an einem Kalendertag und endet am nachfolgenden Kalendertag ohne Übernachtung, werden 12 Euro für den Kalendertag gewährt, an dem der Arbeitnehmer den überwiegenden Teil der insgesamt mehr als 8 Stunden von seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist.
Zwei Möglichkeiten, die mir spontan einfallen:Angie hat geschrieben:Lieber wäre mir, das Feld würde wie früher einfach leer bleiben, kann man das anpassen?
Code: Alles auswählen
=WENN( G13 <= 8; ""; WENN( G13 < 24; 12; "" ) )
Sicher kann dir jemand helfen. Möglicherweise wäre deine „Tabelle vorher“ auch ein Anhaltspunkt, nur leider hast du sie uns noch nicht zur Verfügung gestellt. Bitte hole das nach.Angie hat geschrieben:Nun bin ich aber auch mal mehrere Tage unterwegs, also z. B. 50,00 Stunden.
Das ist jetzt auch nicht berücksichtigt. Der Vergleich mit meiner "alten" Formel überfordert mich aber schon wieder,
ist aber vielleicht für jemand, der so etwas im Schlaf schreibt ein Anhaltspunkt, wie das bei meiner Tabelle vorher war.
Kann mir da noch mal jemand helfen?