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darf ich OO Gewerblich nutzen
Verfasst: Di, 14.03.2006 20:37
von big_muzzy
HI
Ich würde gerne wissen ob es erlaubt ist, Rechner zu vermieten auf denen Openoffice instaliert ist.
Wenn ja. wo finde ich eine Lizenz oder so wo das drinnen steht
(in der beim instalations setup hab ich nichts finden können)
bzw welche angebote gib es sonst.
ich möchte natürlich keine rechtlichen probleme bekommen
würde mich sehr über eure Antwort freuen
mfg
BIG_MUzzy
Verfasst: Di, 14.03.2006 20:52
von daswaldhorn
Hallo,
OpenOffice.org steht unter der
GPL und laut derer ist eine kommerzielle Nutzung erlaubt.
Grüße, Carsten
Verfasst: Di, 14.03.2006 21:46
von big_muzzy
danke für deine Anwort
ich bräuchte diese Rechner für Schulungszwecke,und da sollte natürlich auch ein office drauf sein, nur dass was MS an Lizenz-kosten verlangt kann sich ja kein normal sterblicher leisten,daher die idee mit oo
auf alle fälle vielen dank
mfg
BIG_Muzzy
Verfasst: Mi, 15.03.2006 14:52
von Stephan
OpenOffice.org steht unter der GPL
Nein, OpenOffice.org steht nicht unter GPL und stand auch niemals unter GPL.
OpenOffice.org steht unter LGPL (und stand ursprünglich unter Doppellizenz LGPL und SISSL).
siehe:
http://www.gnu.org/licenses/lgpl.html
(
http://www.gnu.de/lgpl-ger.html)
Natürlich ist ein beliebiger kommerzieller Einsatz von OpenOffice.org erlaubt.
Gruß
Stephan
Verfasst: Do, 16.03.2006 19:25
von daswaldhorn
Hallo,
da möchte ich mich hiermit für meinen kleinen Fehltritt entschuldigen. Als Wiedergutmachung poste ich mal diesen
Link, wo der Unterschied zwischen GPL und LGPL dargestellt ist.
Grüße, Carsten
Verfasst: Fr, 17.03.2006 00:41
von Stephan
danke für den Link.
Ich habe Dich auch nur korrigiert, weil ich an so vielen Stellen im Netz, die falsche Aussage lese das OOo unter GPL steht. Der Unterschied zwischen GPL und LGPL ist jedoch ein Wesentlicher obwohl ich gerne einräume das das Normalnutzer nicht verstehen werden.
Wesentlich deshalb weil wir als OOo-Projekt darauf setzen das OOo auch als Grundlage für kommerzielle Entwicklungen genutzt werden kann (somit kommerzielle Nutzung nicht nur erlaubt, sondern erwünscht) und für kommerzielle Verwendung i.S. kommerzielle Entwicklungen basierend auf OOo ist ebend die Möglichkeit des dynamischen Linkens von properitären Fremdbibliotheken ganz wesentlich (und ginge nicht unter GPL).
WEnn OOo unter GPL stünde gäbe es bespielsweise kein StarOffice, obwohl auch das eher eine theoretische Aussage ist denn SUN hätte den Quellcode mit höchster Wahrscheinlichkeit ohnehin nicht unter GPL freigegeben, weil man ja gewußt hätte das es dann ein StarOffice so wie heute nicht geben könnte.
Ok, ich höre schon auf
Gruß
Stephan