OpenOffice verkaufen?

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von Malik » Sa, 09.09.2006 15:05

Sicher richtig. Aber laut Ebay ist es verboten Software egal welcher Art auf GEBRANNTEN MEDIEN zu verkaufen. Wird trotzdem viel gemacht, aber eigentlich will Ebay das nicht.
Aber den Reibach machen die bei Ebay nicht. Bieten das meist für 1-1,99 Euro an. Dafür wäre mir die Arbeit zu schade.

Wollte das auch mal mit allem drum und dran, ANleitung in pdf und massenhaft Vorlagen verkaufen. Aber gibt da keinen Absatzmarkt bei Ebay.

von zettberlin » Mi, 06.09.2006 22:30

Entscheidend ist bei all dem, das beim Verkauf die ursprünglichen Rechte an den Kunden weitergegeben werden. - man darf also einem Käufer nicht das Recht einschränken, seinerseits auch beliebig Kopien von OO zu ziehen und weiterzugeben.
Auch muss dem Kunden der Quellcode in angemessener Weise zugänglich gemacht werden - wenn der nicht verändert wurde, reicht dazu aber ein Hinweis auf einen OO-Mirror im Internet.

Also: der Verkauf von CDs mit Open Office ist ohne Weiteres erlaubt, unter den Nagel reissen darf man sich das Programm dabei aber nicht.

von targa64de » Fr, 25.08.2006 10:27

Na klar kannst du das verkaufen. Auf die Art und Weise werden viele OpenSource Sachen weitergegeben. In erster Linie Betriebssysteme wie verschiedene Linuxdistris.
Nicht jeder hat DSL und kann sich mal schnell ein paar hundert mb saugen. Ausserdem ist es ja explizit erwünscht, das die Software weitergereicht und bekannt gemacht wird.
Und wenn du einen Käufer findest, der halt ein paar Euro dafür bezahlt, dann ist das i.O.

von Stephan » Di, 07.03.2006 20:46

Darf man OpenOffice eigentlich verkaufen, wenn man es sich runtergeladen hat? Eigentlich doch nicht, oder?
Naja, es ist einfach und kompliziert.
Wenn Du als OOo den reinen Download siehst, also beispielsweise die Datei OOo_2.0.1_Win32Intel_install_de.exe darfst Du die sicher nicht verkaufen, aber Du kannst angemessenen Kostenersatz für die entstehenden Kosten der Weitergabe verlangen, im Konkreten also für die CD das Brennen usw., das ist legal.
Der Begriff angemessene Kosten meint auch was er sagt, es gibt da ausdrücklich keine Obergrenze. Was im Einzelfall angemessen wäre müßte im Zweifel ein Gericht entscheiden.

Auch kannst Du OOo verkaufen wenn Du selbst Änderungen an OOo_2.0.1_Win32Intel_install_de.exe vornimmst oder anderweitige Zusätze oder Service anbietest. Das was Du (im rechtlichen Sinne) verkaufst ist dann aber wieder nicht das Ursprüngliche sondern Deine Zusätze. OOo-Distributionen wie beispielsweise StarOffice beschreiten genau den letzteren Weg.

Die beiden Links die Du zu ebay gepostet hast enthalten aber nicht unbedingt rechtlich saubere Aussagen zu den Lizenzen, zumindest auch ein Bild ist vom französischen Sprachprojekt von OOo geklaut (ich nehme zumindest nicht an das das vereinbarungsgemäß verwendet wird) ... einer der Links führt außerdem zu einem Angebot der PrOOo-Box wo die Lizenzlage wiederum anders ist (FDL) als bei 'reinem' OOo (LGPL) ... bloß wer sollte konkretes Interesse haben die Anbieter zu verklagen. Mich persönlich ärgert da schon eher die falsche Lizenzangabe.



Gruß
Stephan

Re: OpenOffice verkaufen?

von hol.sten » Di, 07.03.2006 19:28

Don José hat geschrieben:Darf man OpenOffice eigentlich verkaufen, wenn man es sich runtergeladen hat?
Die Frage wurde schon des öfteren diskutiert. Und es scheint nichts gegen das Verkaufen eines heruntergeladenen und auf CD gebrannten OOo zu sprechen. Wenn du denn einen Käufer findest.

With kind regards
hol.sten

OpenOffice verkaufen?

von Don José » Di, 07.03.2006 16:15

Hi,

ich hätte mal eine Frage:
Darf man OpenOffice eigentlich verkaufen, wenn man es sich runtergeladen hat? Eigentlich doch nicht, oder?

Ich wunder mich darüber, weil ich bei EBay nach Büchern über OOo gesucht habe und dabei das hier gefunden habe:
http://cgi.ebay.de/OpenOffice-2-0-1-NEU ... dZViewItem
oder
http://cgi.ebay.de/OpenOffice-2-0-1-PrO ... dZViewItem

Ich weiß leider nicht, was die da verkaufen - aber ich das kann doch so nicht sein, oder?

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