von Stephan » Di, 07.03.2006 20:46
Darf man OpenOffice eigentlich verkaufen, wenn man es sich runtergeladen hat? Eigentlich doch nicht, oder?
Naja, es ist einfach und kompliziert.
Wenn Du als OOo den reinen Download siehst, also beispielsweise die Datei OOo_2.0.1_Win32Intel_install_de.exe darfst Du die sicher nicht verkaufen, aber Du kannst angemessenen Kostenersatz für die entstehenden Kosten der Weitergabe verlangen, im Konkreten also für die CD das Brennen usw., das ist legal.
Der Begriff angemessene Kosten meint auch was er sagt, es gibt da ausdrücklich keine Obergrenze. Was im Einzelfall angemessen wäre müßte im Zweifel ein Gericht entscheiden.
Auch kannst Du OOo verkaufen wenn Du selbst Änderungen an OOo_2.0.1_Win32Intel_install_de.exe vornimmst oder anderweitige Zusätze oder Service anbietest. Das was Du (im rechtlichen Sinne) verkaufst ist dann aber wieder nicht das Ursprüngliche sondern Deine Zusätze. OOo-Distributionen wie beispielsweise StarOffice beschreiten genau den letzteren Weg.
Die beiden Links die Du zu ebay gepostet hast enthalten aber nicht unbedingt rechtlich saubere Aussagen zu den Lizenzen, zumindest auch ein Bild ist vom französischen Sprachprojekt von OOo geklaut (ich nehme zumindest nicht an das das vereinbarungsgemäß verwendet wird) ... einer der Links führt außerdem zu einem Angebot der PrOOo-Box wo die Lizenzlage wiederum anders ist (FDL) als bei 'reinem' OOo (LGPL) ... bloß wer sollte konkretes Interesse haben die Anbieter zu verklagen. Mich persönlich ärgert da schon eher die falsche Lizenzangabe.
Gruß
Stephan
[quote]Darf man OpenOffice eigentlich verkaufen, wenn man es sich runtergeladen hat? Eigentlich doch nicht, oder?[/quote]
Naja, es ist einfach und kompliziert.
Wenn Du als OOo den reinen Download siehst, also beispielsweise die Datei OOo_2.0.1_Win32Intel_install_de.exe darfst Du die sicher nicht verkaufen, aber Du kannst angemessenen Kostenersatz für die entstehenden Kosten der Weitergabe verlangen, im Konkreten also für die CD das Brennen usw., das ist legal.
Der Begriff angemessene Kosten meint auch was er sagt, es gibt da ausdrücklich keine Obergrenze. Was im Einzelfall angemessen wäre müßte im Zweifel ein Gericht entscheiden.
Auch kannst Du OOo verkaufen wenn Du selbst Änderungen an OOo_2.0.1_Win32Intel_install_de.exe vornimmst oder anderweitige Zusätze oder Service anbietest. Das was Du (im rechtlichen Sinne) verkaufst ist dann aber wieder nicht das Ursprüngliche sondern Deine Zusätze. OOo-Distributionen wie beispielsweise StarOffice beschreiten genau den letzteren Weg.
Die beiden Links die Du zu ebay gepostet hast enthalten aber nicht unbedingt rechtlich saubere Aussagen zu den Lizenzen, zumindest auch ein Bild ist vom französischen Sprachprojekt von OOo geklaut (ich nehme zumindest nicht an das das vereinbarungsgemäß verwendet wird) ... einer der Links führt außerdem zu einem Angebot der PrOOo-Box wo die Lizenzlage wiederum anders ist (FDL) als bei 'reinem' OOo (LGPL) ... bloß wer sollte konkretes Interesse haben die Anbieter zu verklagen. Mich persönlich ärgert da schon eher die falsche Lizenzangabe.
Gruß
Stephan