Abzocke mit OOo

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Re: Abzocke mit OOo

von peterdermueller » Mi, 19.03.2008 16:49

Das ist eine alte Masche der Gebrüder Schmidtlein. Siehe auch http://www.lehrstellen-heute.com/affiliate/layout2/

oder auch http://www.gomopa.net/Finanzforum/Theme ... ernet.html

oder auch hier
http://www.golem.de/0705/52462.html

Neu ist nur, dass sie es jetzt aus Dubai über einen Strohmann probieren.

MFG

Re: Abzocke mit OOo

von Stephan » So, 16.03.2008 16:53

nur zur Sicherheit:
ich hatte die 96 Euro im Angebot nicht überlesen



Gruß
Stephan

Re: Abzocke mit OOo

von bonzo » So, 16.03.2008 15:50

Hallo,
der zweifelhafte "Mehrwert" ist ja ein Jahresabo über € 96, zahlbar im Voraus.
Man könnte darüber lachen, aber ich habe dieses Angebot auf ComputerBase.de entdeckt, wollte sehen, ob OOo 2.4 schon raus ist. Dort wird über Google-Ads dieser Mist an erster Stelle beworben.
Hier der Link
Ciao

Re: Abzocke mit OOo

von Stephan » So, 16.03.2008 11:44

OOo anbieten, aber die AGB im Word-Format?
Die AGB steht als Webseite, doc und PDF zur Verfügung, ich sehe daran nichts zu bemängeln (also an den Dateiformaten) zumal die Seite ja nicht damit wirbt nur freie Software zum Download anzubieten. Allenfalls würde ich aus prinzipiellen Gründen (bearbeitbares Format) keine AGB als doc anbieten, aber genauso wenig als ODF.
Und wo soll hier der Mehrwert gegenüber dem offiziellen Download liegen?
nach Angaben des Anbieters bei garantierter Viren- und Spywarefreiheit, zusätzlichen redaktionellen Inhalten etc. ... ob der Anbieter Ersteres einhalten will oder überhaupt kann ist natürlich eine andere Frage, nur zunächst steht es da.



Gruß
Stephan

Re: Abzocke mit OOo

von daswaldhorn » So, 16.03.2008 10:39

Hallo,

OOo anbieten, aber die AGB im Word-Format? :? Und wo soll hier der Mehrwert gegenüber dem offiziellen Download liegen?

Grüße, Carsten

Re: Abzocke mit OOo

von Stephan » Sa, 15.03.2008 11:14

Ich halte schlicht schon Teile der Widerrufsbelehrung für unzulässig, nämlich:

"Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Dienstleister mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat."

woraus folgt diese Firma kann nur dann etwas durchsetzen wenn sich der Kunde enschüchtern lässt.


Gruß
Stephan

Abzocke mit OOo

von bonzo » Sa, 15.03.2008 09:57

Hallo,
Hier ein recht mieses "Hammerangebot" aus Dubai.
Wahrscheinlich kann man dagegen nichts machen.
Ciao

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