HI
Ich würde gerne wissen ob es erlaubt ist, Rechner zu vermieten auf denen Openoffice instaliert ist.
Wenn ja. wo finde ich eine Lizenz oder so wo das drinnen steht
(in der beim instalations setup hab ich nichts finden können)
bzw welche angebote gib es sonst.
ich möchte natürlich keine rechtlichen probleme bekommen
würde mich sehr über eure Antwort freuen
mfg
BIG_MUzzy
darf ich OO Gewerblich nutzen
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- daswaldhorn
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Hallo,
OpenOffice.org steht unter der GPL und laut derer ist eine kommerzielle Nutzung erlaubt.
Grüße, Carsten
OpenOffice.org steht unter der GPL und laut derer ist eine kommerzielle Nutzung erlaubt.
Grüße, Carsten
Nein, OpenOffice.org steht nicht unter GPL und stand auch niemals unter GPL.OpenOffice.org steht unter der GPL
OpenOffice.org steht unter LGPL (und stand ursprünglich unter Doppellizenz LGPL und SISSL).
siehe:
http://www.gnu.org/licenses/lgpl.html
(http://www.gnu.de/lgpl-ger.html)
Natürlich ist ein beliebiger kommerzieller Einsatz von OpenOffice.org erlaubt.
Gruß
Stephan
- daswaldhorn
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Hallo,
da möchte ich mich hiermit für meinen kleinen Fehltritt entschuldigen. Als Wiedergutmachung poste ich mal diesen Link, wo der Unterschied zwischen GPL und LGPL dargestellt ist.
Grüße, Carsten
da möchte ich mich hiermit für meinen kleinen Fehltritt entschuldigen. Als Wiedergutmachung poste ich mal diesen Link, wo der Unterschied zwischen GPL und LGPL dargestellt ist.
Grüße, Carsten
danke für den Link.
Ich habe Dich auch nur korrigiert, weil ich an so vielen Stellen im Netz, die falsche Aussage lese das OOo unter GPL steht. Der Unterschied zwischen GPL und LGPL ist jedoch ein Wesentlicher obwohl ich gerne einräume das das Normalnutzer nicht verstehen werden.
Wesentlich deshalb weil wir als OOo-Projekt darauf setzen das OOo auch als Grundlage für kommerzielle Entwicklungen genutzt werden kann (somit kommerzielle Nutzung nicht nur erlaubt, sondern erwünscht) und für kommerzielle Verwendung i.S. kommerzielle Entwicklungen basierend auf OOo ist ebend die Möglichkeit des dynamischen Linkens von properitären Fremdbibliotheken ganz wesentlich (und ginge nicht unter GPL).
WEnn OOo unter GPL stünde gäbe es bespielsweise kein StarOffice, obwohl auch das eher eine theoretische Aussage ist denn SUN hätte den Quellcode mit höchster Wahrscheinlichkeit ohnehin nicht unter GPL freigegeben, weil man ja gewußt hätte das es dann ein StarOffice so wie heute nicht geben könnte.
Ok, ich höre schon auf
Gruß
Stephan
Ich habe Dich auch nur korrigiert, weil ich an so vielen Stellen im Netz, die falsche Aussage lese das OOo unter GPL steht. Der Unterschied zwischen GPL und LGPL ist jedoch ein Wesentlicher obwohl ich gerne einräume das das Normalnutzer nicht verstehen werden.
Wesentlich deshalb weil wir als OOo-Projekt darauf setzen das OOo auch als Grundlage für kommerzielle Entwicklungen genutzt werden kann (somit kommerzielle Nutzung nicht nur erlaubt, sondern erwünscht) und für kommerzielle Verwendung i.S. kommerzielle Entwicklungen basierend auf OOo ist ebend die Möglichkeit des dynamischen Linkens von properitären Fremdbibliotheken ganz wesentlich (und ginge nicht unter GPL).
WEnn OOo unter GPL stünde gäbe es bespielsweise kein StarOffice, obwohl auch das eher eine theoretische Aussage ist denn SUN hätte den Quellcode mit höchster Wahrscheinlichkeit ohnehin nicht unter GPL freigegeben, weil man ja gewußt hätte das es dann ein StarOffice so wie heute nicht geben könnte.
Ok, ich höre schon auf

Gruß
Stephan